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Matthias E. Grimme Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht

Matthias E. Grimme Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsanwalt & Steuerberater

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

Fax: 040 / 300 39 86 – 66

Sicherheit für Ihre Steuerplanung: Die verbindliche Auskunft des Finanzamts

Viele steuerliche Gestaltungen sind für den Steuerpflichtigen riskant, weil das Finanzamt zu jedem Zeitpunkt einen Sachverhalt prüfen, dabei zu einer anderen Auffassung kommen– und dann rückwirkend alle Steuerbescheide der vergangenen Jahre korrigieren kann. Dies führt meistens – und dann plötzlich – zu hohen Nachzahlungen oder zu langwierigen, ebenfalls kostspieligen Verfahren mit Finanzämtern und Gerichten. Mit dem Instrument der verbindlichen Auskunft können Sie sich bei steuerlichen Zweifelsfällen weitgehend absichern.

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Schenkungen zwischen Ehepartnern – steuerpflichtig?!

Auch in der Ehe behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde. Dies betrifft die meisten Ehen in Deutschland. Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, gehört ebenfalls demjenigen, der es erwirtschaftet. Dasselbe gilt für Guthaben auf Konten. Daher führt die Übertragung eines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten zu einem schenkungsteuerbaren Vorgang.

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Steuerstrafrecht; Steuer-CD’s und automatischer Informationsaustausch

Der EuGH bestätigt jüngst (Az. 33696/11), dass die Durchsuchung einer Wohnung aufgrund von Daten von einer sogenannten Steuer-CD rechtmäßig ist. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde, nämlich der, dass die Steuerfahndung ihren Anfangsverdacht für die Durchsuchung einer Wohnung auf Daten gründete, die von einer Privatperson angeboten und erworben wurden.

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Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Internationalen Steuerrecht

Im internationalen Kontext der Doppelbesteuerungsabkommen ist Arbeitslohn regelmäßig in dem Staat zu besteuern, in dem der Arbeitnehmer ansässig ist. Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in einem anderen Staat für einen dortigen Arbeitgeber aus oder hält er sich mehr als 183 Tage im anderen Staat auf, wird der Arbeitslohn in dem Staat besteuert, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit ausübt.

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Geerbter Pflichtteilsanspruch unterliegt der Erbschaftsteuer auch ohne Geltendmachung

In seinem jüngsten Urteil zum Pflichtteilsrecht hat der BFH entschieden, dass ein Pflichtteilsanspruch, der Teil einer Erbmasse wird, sofort der Besteuerung mit Erbschaftsteuer unterliegt, auch wenn der Anspruch nicht oder erst später geltend gemacht wird.

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Automatischer Informationsaustausch – erstmaliger Datenübertrag

Die Finanzverwaltung sitzt schon in den Startlöchern – Erstmalig werden ab September 2017 Besteuerungsdaten für das Jahr 2016 im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (AIA) an das Bundeszentralamt (BZSt) für Steuern weitergeleitet. Der Datenaustausch soll bis spätestens 30. September 2017 abgeschlossen sein.

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