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Das Kammergericht Berlin entschied vor kurzem, dass sich die Erbfolge auch noch einem Testament richten kann, welches nur noch als Kopie vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 3. August 2018, Az.: 6 W 52/18).

Tag: Widerruf

Widerruf der Willenserklärung einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung

Widerruf einer früheren rechtsgeschäftlichen Erklärung des Erblassers: Wenn ein Erblasser testamentarisch umfassend über sein Vermögen verfügt, kann hierin ein Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung liegen, sofern sich der Erblasser von dieser früheren Erklärung jederzeit einseitig lösen kann.

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