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"Nachlassabwicklung – Wir helfen Ihnen dabei das zu regeln, was Ihnen aufgrund von Emotionen und / oder aufgrund der örtlichen Distanz schwer fällt."

Nachlassabwicklung – Rechtsberatung, Begleitung und Übernahme

Erbrecht und Erben muss nicht immer mit Streit verbunden sein. Aber oftmals ist Erben trotzdem komplex und die damit einhergehenden Aufgaben fallen in eine Zeit, in der man sich um Organisatorisches gar keine Gedanken machen möchte. Schon die „normale“ Abwicklung kann einem dann zur Last fallen. Hier stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen die Organisation, soweit Sie es wünschen, und helfen Ihnen, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Dies ist auch für Erben hilfreich, die weiter weg wohnen oder im Ausland leben. Wir kennen uns hier aus. Durch die Vielzahl von Erbfällen, die wir bereits begleitet haben, verfügen wir über das nötige Know-how und ein breites Netzwerk von Dienstleistern, die bei der Abwicklung eines Erbfalls wichtig sein können (vom Entrümpler, Maler über den Auktionator oder Makler). Wir kümmern uns gern.

Auch als Testamentsvollstrecker, als Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.Wir sind mit den Problemen der Nachlassabwicklung und Nachlassverwaltung bestens vertraut – da wir oft selbst von Erblassern mit der Abwicklung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker betraut und vom Gericht als Nachlasspfleger und Nachlassverwalter eingesetzt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen.

Unsere Leistungen bei der Nachlassabwicklung:

  • Begleitung bei der Nachlassabwicklung, Übernahme der Abwicklung von Nachlassfällen
  • Beratung und Begleitung im Erbscheinverfahren
  • Erstellen der nötigen Steuererklärungen für das Finanzamt
  • Beratung von Nachlasspflegern
  • Übernahme von Nachlasspflegschaften – durch Gericht bestellt
  • Beratung von Nachlassverwaltern
  • Übernahme von Nachlassverwaltungen – durch Gericht bestellt
  • Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen – von Erblassern eingesetzt, durch Gericht bestellt


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  1. Kristin Winkler Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
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