Erbrecht & Nachfolge
Das weite Feld des Erbrechts umfasst nicht nur das, was nach einem Erbfall passiert, sondern gerade auch den Zeitraum vor einem Erbfall. Nur vor dem Erbfall kann man gestalten, nach dem Erbfall kann man höchstens reparieren. Ein Erbfall aber ist nicht selten die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Die Belastung mit Erbschaftsteuer kann bei mangelhafter oder gar keiner Nachlassplanung große Werte vernichten und Liquiditätslücken schaffen. Ein Erbstreit wiederum kann dazu führen, dass der Zugriff auf Vermögenswerte blockiert wird. Auch hier können Vermögenswerte reduziert werden. Wir als Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge in Hamburg beraten Sie gern bei der Nachlassplanung. Auch bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall und dem Erbrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung im Erbrecht und unsere jahrelange Erfahrung.
Wir sind in – unter anderem – in diesen Fällen für Sie da:
Vor dem Erbfall:
- Sie möchten Ihren Nachlass planen und Ihr Testament gestalten.
- Sie möchten schon zu Lebzeiten Ihr Vermögen auf andere übertragen.
- Sie sind Unternehmer und möchten die Nachfolge regeln.
- Sie sind Landwirt und möchten die Nachfolge für Ihren Betrieb gestalten.
- Sie möchten eine/n Testamentsvollstrecker/in einsetzen.
- Sie möchten vorsorgen, was im ernsten Krankheitsfall mit Ihnen geschehen soll – Stichwort Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.
Nach einem Erbfall:
- Sie möchten Erbstreitigkeiten bestmöglich beilegen.
- Sie möchten Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen.
- Sie möchten Pflichtteilsansprüche von anderen abwehren oder reduzieren.
- Sie sind Testamentsvollstrecker/in und brauchen Rat und Hilfe.
- Sie brauchen Hilfe bei der Abwicklung des Nachlasses.
Jetzt unverbindlichen Erstkontakt aufnehmen.
Relevante Beiträge im Blog
Ein gemeinschaftliches Testament spricht nicht automatisch für die Annahme einer gegenseitigen Erbeinsetzung – dies muss klar zum Ausdruck gebracht werden
Ein gemeinschaftliches Testament spricht nicht automatisch für die Annahme einer gegenseitigen Erbeinsetzung – dies
mehr »Schenkung des Grundstücks für Pflegschaft der Mutter
Schenkung Grundstück für die Pflegschaft der Mutter: Beeinträchtigungsabsicht bzw. lebzeitiges Eigeninteresse einer durch gemeinschaftliches
mehr »Pflichtteilsentzug: Hohe formale und inhaltliche Anforderungen
Pflichtteilsentzug: Hohe formale und inhaltliche Anforderungen
mehr »Witwenrente – was ist das eigentlich und wer bekommt sie?
Witwenrente – was ist das eigentlich und wer bekommt sie?
mehr »