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"Gerade bei Unternehmern gilt es,
letztwillige Verfügungen mit gesellschafts-, handels-
und steuerrechtlichen Regelungen in Einklang zu bringen."

Unternehmertestament & Vollmachten

Rechtsberatung bei Unternehmertestament & Vollmachten: Unternehmer sollten nicht zögern, sich um Ihr späteres Vermächtnis bzw. Erbe frühzeitig und intensiv Gedanken zu machen. Aus rechtlicher Sicht ergeben sich für jede Situation Fragen, die sich ohne entsprechende Vereinbarungen allein nach den gesetzlichen Regelungen vollziehen – und damit nach den Wertungen des Gesetzgebers.

Zwar soll durch die geltenden Gesetze ein gerechter Interessenausgleich erfolgen. Dieser entspricht jedoch erfahrungsgemäß meistens nicht den eigenen Vorstellungen und dem persönlichen Willen. In allen Belangen der Testaments- und Vollmachtserrichtung steht Ihnen ein hoch qualifiziertes und erfahrenes Team aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern zur Seite.

Gerade bei Unternehmern gilt es, letztwillige Verfügungen mit gesellschafts-, handels- und steuerrechtlichen Regelungen in Einklang zu bringen und anschließend einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Dies bedarf einer individuellen rechtlichen Gestaltung, um dem Willen des Unternehmers mit hinreichender Sicherheit zu entsprechen zu können. Die üblichen Testamentsgestaltungen wie das sogenannte „Berliner Testament“ führen gerade bei Unternehmern häufig zu unerwünschten Ergebnissen. So kann dadurch ein eigentlich gewünschter Eintritt eines Kindes in die Gesellschaft des Erblassers unmöglich gemacht werden. Gerade bei größeren Vermögen werden zudem oft erhebliche Freibeträge bei Erb- und Schenkungsteuer nicht genutzt. Eine rechtliche Vorsorge – auf den Einzelfall ausgerichtet – sichert somit sowohl den Vermögensstamm als auch die Fortführung und den Erhalt des Unternehmens.

Erteilung von Vollmachten

Neben einem Testament können durch die Erteilung von Vollmachten Verfügungen getroffen werden, die auch schon zu Lebzeiten des Errichters eingreifen können. Eine Unternehmervollmacht sichert die Durchsetzung seines Willens insbesondere dann, wenn dieser nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, diese in der Vollmacht festgehaltenen Regelungen eigenständig anzuordnen.

Im Ergebnis kann durch die Errichtung von (Unternehmer-)vollmacht(en) und Testament dem Willen des Unternehmers und natürlich auch von Privatpersonen in nahezu jedem Umfang entsprochen werden. Bei entsprechender Gestaltung lässt sich eine erb-, steuer- und gesellschaftsrechtlich optimale Lösung herbeiführen.


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