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"Doppelbesteuerung vermeiden und zivil-
und gesellschaftsrechtliche Fallstricke umgehen."

Outbound-Beratung für Unternehmen

Wir helfen Ihnen, Ihr Auslands-Engagement reibungslos und optimal zu gestalten. Bei Kapital- wie bei Personaleinsatz.

Unternehmensinvestitionen oder Direktgeschäfte im Ausland

Dank voranschreitender Technik und zusammenwachsender Märkte betätigen sich inzwischen auch kleinere Unternehmen über die Landesgrenzen hinaus. Oft ist der direkte Verkauf von Waren oder Dienstleistungen im Ausland der erste Schritt.

Wenn sich die Geschäfte intensivieren, ergibt sich oft die Gründung einer Betriebsstätte oder Niederlassung im Ausland. Bei langfristigem Engagement steht danach meist die Gründung ausländischer Tochtergesellschaften an. In diesem Kontext heißt es, Doppelbesteuerung zu vermeiden und zivil- und gesellschaftsrechtliche Fallstricke zu umgehen.

Wir stehen Ihnen bei folgenden Themen als Experten zur Seite:

  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Warenlieferungen, eCommerce
  • innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Gründung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten im Ausland
  • Steueroptimale Gestaltung Ihres Auslandsengagements
  • Fragen der Hinzurechnungsbesteuerung

Internationaler Mitarbeitereinsatz, Mitarbeiterentsendung, Expatriates:

Werden bereits Geschäfte im Ausland getätigt, dauert es meist nicht lange, bis Mitarbeiter ins Ausland entsendet werden. In diesem Zusammenhang stellen sich sowohl für den Mitarbeiter als auch das entsendende Unternehmen zahlreiche lohnsteuerliche, einkommensteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen.

Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Wer ist wirtschaftlicher Arbeitgeber während der Entsendung?
  • In welchem Land entsteht Lohnsteuer während der Entsendung?
  • Wer schuldet die Lohnsteuer während der Entsendung?
  • Welches Sozialversicherungsrecht greift für den Arbeitnehmer?
  • Begründet die Entsendung unter Umständen eine Betriebsstätte im Ausland?
  • Welche steuerlichen Pflichten treffen den Arbeitnehmer?
  • Wie gestaltet sich die Einkommensteuererklärung für den entsendeten Arbeitnehmer?


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