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"Im Sinne unserer Mandanten -
transparente und faire Abrechnungsmodelle."

Unsere vier Regeln für Transparenz und Fairness

  • Wir klären alle wesentlichen Vergütungsfragen BEVOR Sie uns beauftragen, so dass Sie wissen, wie und welche Kosten zu Stande kommen.
  • Wir schätzen den Kostenrahmen Ihres Auftrags, so dass Sie gut abwägen und entscheiden können.
  • Wir bewerten jeden Sachverhalt individuell und treffen die Vereinbarungen, die für Sie am besten sind. So nehmen Sie nur die Leistungen in Anspruch, die Sie wirklich brauchen.
  • Wir dokumentieren unsere Leistungen genau und mit Zeiterfassung in 6-Minutentaktung – und schicken Ihnen monatlich eine Abrechnung.

Einfach und pauschal: Unsere Erstberatung

Egal in welchen Bereich Ihr Anliegen fällt: Für die erste Beratungseinheit berechnen wir ein pauschales Honorar von netto EUR 220 (brutto EUR 261,80 inkl. 19% USt.) je teilnehmendem Partner je Stunde. In etwa 60 Minuten erörtern wir die Sach- und Rechtslage in einem persönlichen Gespräch.
Die Erstberatung dient vor allem der Vertrauensbildung und der Aufklärung des Sachverhalts. Dabei identifizieren wir die rechtlichen Herausforderungen und den Beratungsbedarf. Nach der Erstberatung haben Sie eine optimale Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.

Rechtsberatung

Abrechnung nach Zeithonorar:
Grundsätzlich werden wir für Sie auf der Basis einer Honorarvereinbarung mit festem Stundensatz tätig. Sie erhalten noch vor der verbindlichen Beauftragung von uns eine konkrete Einschätzung des zu erwartenden Aufwands für einzelne Tätigkeiten. Wir bieten Ihnen Stundensätze ab netto EUR 280 (brutto EUR 333,2 inkl. 19% USt.), je nach Rechtsgebiet und Auftrag. Den konkreten Stundensatz und eine Einschätzung zum Aufwand nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne bereits vorab telefonisch oder per E-Mail.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
Privatpersonen bieten wir alternativ auch eine Abrechnung nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an. Im wirtschaftsrechtlichen Bereich ist eine Abrechnung nach dem RVG jedoch rechtlich zwingend, falls wir gerichtlich für Sie tätig werden und das Zeithonorar unter den gesetzlichen Gebühren liegen sollte.

Möglichkeiten zur Reduzierung oder Ausschaltung des Kostenrisikos:
Als moderne Kanzlei bieten wir Ihnen alle zulässigen Möglichkeiten, Ihre Kosten und das Kostenrisiko zu reduzieren oder ganz auszuschalten. Hierzu zählt die Einschaltung eines Prozessfinanzierers. Zudem informieren wir Sie, welche der Ihnen entstandenen Honorarskosten Sie steuerlich geltend machen können und welche Kosten bei einem Rechtsstreit gegebenenfalls vom Gegner zu tragen sind.

Steuerberatung

Standardleistungen richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung.
Dies betrifft vor allem deklaratorische Aufgaben wie Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.

Tätigkeiten in der Buchhaltung werden nach Aufwand honoriert, ebenso die sonstige steuerliche Beratung. Die Stundensätze der einzelnen Mitarbeiter richten sich nach deren Qualifikation und Erfahrung – Steuerberater, Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter etc. Selbstverständlich zahlen Sie nur für die Qualifikation und Erfahrung, die für die Leistung erforderlich ist.

Alle weiteren Leistungen auf dem Gebiet des Steuerrechts werden entsprechend unserer Vergütungssätze für Rechtsberatung abgerechet, siehe also oben.

Darum lohnt sich unsere Leistung für Sie

Das Team von GWGL zeichnet sich durch hohe Spezialisierung und Erfahrung in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern aus. Dies erlaubt eine hoch effiziente Arbeitsweise, die Einarbeitungszeiten weitgehend entfallen lässt.

Dadurch können wir – unterm Strich – unseren Mandanten günstige Konditionen anbieten – sowohl bei einer Abrechnung auf Zeitbasis als auch bei der Honorarerhebung nach Gebührenverordnung.

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