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"Wir helfen Ihnen aus der Doppelbesteuerungsfalle,
die oft schneller zuschnappt, als man aufpassen kann."

Outbound-Beratung für Privatpersonen

Wir helfen Ihnen aus der Doppelbesteuerungsfalle, die oft schneller zuschnappt, als man aufpassen kann. Dies betrifft die Besteuerung Ihres ausländischen Vermögens im Inland bei der Einkommensteuer und Erbschaftsteuer.

Sowohl im Einkommensteuerrecht als auch im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht knüpft der deutsche Fiskus an einen inländischen Wohnsitz weitreichende Besteuerungsfolgen. Im Rahmen der sogenannten „unbeschränkten Steuerpflicht“ wird das gesamte Welteinkommen des Steuerbürgers zur Besteuerung herangezogen. Aber auch die Staaten, in denen sich Vermögenswerte befinden oder Einkünfte erzielt werden, greifen im Rahmen der sogenannten „beschränkten Steuerpflicht“ zu. Ein klassischer Fall der Doppelbesteuerung entsteht.

Unsere Leistungen für Privatpersonen

In diesem Kontext beraten wir Sie bei folgenden Themen:

  • Einkommensteuererklärung mit ausländischen Einkünften optimal erstellen
  • Erbschaftsteuererklärung mit ausländischem Vermögen optimal erstellen
  • Doppelbesteuerung vermeiden oder minimieren
  • Auslandsengagements steuerlich optimal gestalten
  • Erbrechtliche Fragen im Zusammenhang mit ausländischem Vermögen sowie Familienangehörigen ausländischer Nationalität oder mit ausländischem Wohnsitz
  • Immobilienbesteuerung im Ausland – zum Beispiel in Spanien, Italien, Frankreich oder Portugal
  • Rentenbesteuerung und Besteuerung von Rentnern im Ausland
  • Deklaration bisher nicht erklärter ausländischer Einkünfte
  • Schaden begrenzen bei Steuerhinterziehung


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  1. Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht
  2. Steuerberater
  3. Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)
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