Internationales – zwischenstaatliche Rechts- und Steuerangelegenheiten
Internationales Steuerrecht: Rechtsberatung & Steuerberatung
In einer vernetzten Weltwirtschaft fließen Waren und Dienstleistungen weitgehend ungehindert über Grenzen. Gleichzeitig finden Menschen unabhängig von ihrer Nationalität eine dauerhafte oder vorrübergehende Heimat in allen Ecken der Erde. Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind jedoch noch nicht globalisiert – damit sind Besteuerungskonflikte voprogrammiert.
Doppelbesteuerung kann dabei beträchtliche finanzielle Schäden verursachen. Auch kann Steuerstreit mit Finanzbehörden entstehen, wenn den speziellen Deklarationspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nicht entsprochen wird. Daher ist es gut, Experten an der Seite zu haben, die in internationalen Rechtsangelegenheiten versiert sind.
Alle Anwälte unserer Kanzlei haben in verschiedenen Ländern studiert und gearbeitet, Erfahrungen gesammelt, Netzwerke aufgebaut und sich viele Jahre mit komplexen zwischenstaatlichen Rechts- und Steuerangelegenheiten befasst.
Wir arbeiten für Sie in beide Richtungen:
Outbound-Beratung – bei Engagements von Deutschland ins Ausland.
Für deutsche Privatpersonen und Unternehmen.
Inbound-Beratung – bei Engagements vom Ausland nach Deutschland.
Für ausländische Privatpersonen und Unternehmen.
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