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Herausgabeanspruch eines verschenkten Grundstücks bei nicht anerkennenswertem lebzeitigen Eigeninteresse

Tag: Erbrecht

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Erforderlicher Erbschein trotz Vorliegen eines notariellen beurkundeten und eröffneten Testaments

BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 – V ZB 3 / 14 In der Beratungspraxis heißt es regelmäßig, dass der Vorteil eines notariellen Testaments ist, dass die Erben keinen Erbschein brauchen, sondern nach Eröffnung mit dem notariellen Testament nebst Eröffnungsprotokoll sofort agieren können und damit vor allem auch das Grundbuch berichtigen können.

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