Auslegung eines Testaments – Nichtigkeit eines Testaments bei Unbestimmtheit
Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod pflegt und betreut – Nichtigkeit eines Testaments bei Unbestimmtheit
Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod pflegt und betreut – Nichtigkeit eines Testaments bei Unbestimmtheit
Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod pflegt und betreut – Nichtigkeit eines Testaments bei Unbestimmtheit
Durchstreichungen im Testament begründen die Vermutung der Widerrufsabsicht des Erblassers
Eintritt der Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs bei Irrtum über die Unwirksamkeit des Testaments
Ein gemeinschaftliches Testament spricht nicht automatisch für die Annahme einer gegenseitigen Erbeinsetzung – dies muss klar zum Ausdruck gebracht werden
Unwirksame Erbausschlagung durch gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben wegen Verfristung bei kurzem Auslandsaufenthalt
Probleme der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes bei einer Patchworkfamilie (OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Januar 2019, Az. 3 W 37/18)
Grundsätzlich ist es möglich, ein Testament auf einem Notizzettel wirksam zu verfassen. Aber Vorsicht: Die Formvorschriften, die für Testamente allgemein gelten, müssen eingehalten werden.
Glück gehabt: auch ein nicht mehr auffindbares Testament kann Gültigkeit haben, wenn dessen Form und Inhalt durch Beweismittel nachgewiesen werden kann.
Zettelwirtschaft: Ein gültiges gemeinschaftliches Testament kann auch in zwei Einzeltestamenten gesehen werden, auch wenn und in diesem Fall gerade weil diese zunächst auf einem Papier geschrieben waren und (irgendwann) auseinandergeschnitten wurden.
Auslegung gemeinschaftliches Testament: Die Bedeutung ‚unsere Kinder‘ bei einer Patchworkfamilie (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 2018, Az.: I-3 Wx 6/18)