Fristen: Erbschaftsteuerliche Anzeigepflicht im Erbfall
§ 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht eine Anzeigefrist von 3 Monaten vor. Die Anzeigefrist beginnt für alle Erwerber mit Kenntnis des Erbfalls bzw. bei Beschenkten mit Kenntnis der Schenkung.