Recht zur Akteneinsicht nach der Scheidung vom Erblasser in neu errichtetes Testament
Geschiedener Ehegatte hat Recht zur Akteneinsicht in amtlich verwahrtes, nach der Scheidung vom Erblasser neu errichtetes Testament
Geschiedener Ehegatte hat Recht zur Akteneinsicht in amtlich verwahrtes, nach der Scheidung vom Erblasser neu errichtetes Testament
Hier finden Sie Fachbeiträge zum Erbrecht-Thema „Gemeinschaftliches Testament“ der Hamburger Kanzlei GWGL für Sie im Überblick
Geschiedener Ehegatte hat Recht zur Akteneinsicht in amtlich verwahrtes, nach der Scheidung vom Erblasser neu errichtetes Testament
Zettelwirtschaft: Ein gültiges gemeinschaftliches Testament kann auch in zwei Einzeltestamenten gesehen werden, auch wenn und in diesem Fall gerade weil diese zunächst auf einem Papier geschrieben waren und (irgendwann) auseinandergeschnitten wurden.