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Referentenentwurf zum Informationsaustausch durch das Bundesfinanzministerium

Referentenentwurf zum Informationsaustausch durch das Bundesfinanzministerium

Teasergrafik zum Beitrag im Blog für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf über den Austausch länderbezogener Daten mit bestimmten Staaten und Hoheitsgebieten aktuell veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf über den Austausch länderbezogener Daten mit bestimmten Staaten und Hoheitsgebieten aktuell veröffentlicht. Bisher hatten sich 51 Staaten zum Datenaustausch verpflichtet. Bis zum 30.06.2018 wird der erste automatische Informationsaustausch auch mit Staaten erfolgen, die sich erst nach dem 26.10.2016 hierzu verpflichtet haben.

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Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/18_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2016-10-25-Gesetz-mehrseitige-Vereinbarung-Austausch-laenderbezogener-Berichte/0-Gesetz.html

Über den Autor

Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

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