Herausgabeanspruch eines verschenkten Grundstücks
Herausgabeanspruch eines verschenkten Grundstücks bei nicht anerkennenswertem lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an der Schenkung (Urteil OLG Hamm vom 14. September 2017, Az.: 10 U 1/17)
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Herausgabeanspruch eines verschenkten Grundstücks bei nicht anerkennenswertem lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an der Schenkung (Urteil OLG Hamm vom 14. September 2017, Az.: 10 U 1/17)
Pflichtteilsanspruch des Enkels (Urteil OLG Hamm vom 26. Oktober 2017, Az.: 0 U 31/17) Nicht immer ist in der Praxis unstreitig, wer Pflichtteilsberechtigter ist.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf über den Austausch länderbezogener Daten mit bestimmten Staaten und Hoheitsgebieten aktuell veröffentlicht.
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz und Informationsaustausch über Finanzkonten Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz wurde die Abgabenordnung in einigen Punkten dahingehend novelliert…
Das OLG Köln (Beschluss vom 22. Februar 2016) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Testament auch in einem Notizbuch niedergeschrieben werden kann.
§ 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht eine Anzeigefrist von 3 Monaten vor. Die Anzeigefrist beginnt für alle Erwerber mit Kenntnis des Erbfalls bzw. bei Beschenkten mit Kenntnis der Schenkung.
Die Errichtung einer sog. Familienstiftung erfolgt regelmäßig, indem Vermögen vom sog. Stifter auf eine Stiftung übertragen wird, wobei die Abkömmlinge und Angehörige des Stifters satzungsgemäß mehrheitlich bezugsberechtigt sind.
Bitte denken Sie immer daran, dass der Pflichtteil der dreijährigen Regelverjährung unterliegt.
Festsetzung von Hinterziehungszinsen und Schätzung von Kapitaleinkünften: Anwendung der Beweislastregeln zu Lasten des Steuerpflichtigen unzulässig – BFH, Urt. v. 12. Juli 2016, II R 42/2014 und FG Berlin Brandenburg, Urt. V. 20.04.2016 14 K 14270/15
Einbringung von Grundstücken in das Gesamthandsvermögen von Personengesellschaften kann Schenkungsteuer nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1. März 2017 – 7 V 2515/2016 – auslösen