Automatischer Informationsaustausch und strafbefreiende Selbstanzeige
Automatischer Informationsaustausch und strafbefreiende Selbstanzeige
Steuerrecht - Automatischer Informationsaustausch: Nach § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO kommt keine Strafbefreiung bei Selbstanzeige mehr in Betracht, wenn die Tat bereits entdeckt war.
Hier finden Sie alle Blogbeiträge zum Thema „Steuerhinterziehung“ in unserem Blog für Steuerrecht im Überblick.
Automatischer Informationsaustausch und strafbefreiende Selbstanzeige
Festsetzung von Hinterziehungszinsen und Schätzung von Kapitaleinkünften: Anwendung der Beweislastregeln zu Lasten des Steuerpflichtigen unzulässig – BFH, Urt. v. 12. Juli 2016, II R 42/2014 und FG Berlin Brandenburg, Urt. V. 20.04.2016 14 K 14270/15