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Mitarbeiter-Kosten senken durch Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen in Zeiten von Covid19

Corona – mit virtuellen Anteilen (VSOP) Mitarbeiter halten

Teasergrafik zum Beitrag im Blog für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Mitarbeiter-Kosten senken durch Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen in Zeiten von Covid19

Das neuartige Coronavirus „Sars-Covid-19“ schüttelt unsere Wirtschaft nachhaltig durch. Umsätze brechen weg, Vergütungen werden nicht gezahlt – die Kosten
laufen jedoch unbeirrt weiter. Liquidität wird umso mehr zu einem kostbaren Gut. Gerade die Kosten für die Mitarbeiter machen einen Großteil der monatlich abfließenden Liquidität aus.

Kurzarbeit ist oft keine Option, wenn die anfallenden Arbeiten konstant bleiben oder sich z.B. zur Kompensation von Krankheits- oder Quarantänefällen gar
erhöhen. Wie also die wertvollen qualifizierten Mitarbeiter halten oder für zusätzliche Tätigkeiten motivieren? Kreativität ist gefragt.

Ein inhaltlich und zeitlich sehr flexibler Lösungsansatz könnte sein, einen Teil der Vergütung (zumindest vorübergehend) durch die Ausgabe von virtuellen Anteilen
zu ersetzen. Statt eine Vergütung in Geld sofort zu erhalten, partizipiert der Mitarbeiter wirtschaftlich an dem Wachstum und Erfolg des Unternehmens, ohne
jedoch rechtlich an der Gesellschaft beteiligt zu sein. Je nach Ausgestaltung der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung (VSOP) erhält der Mitarbeiter einen Anteil an einem Exit-Erlös und/oder an ausgeschütteten Gewinnen.

Die Zuteilung von virtuellen Anteile erfolgt durch eine oder mehrere Zuteilungsvereinbarungen. Einen Notar braucht man hierfür nicht. Es können auch krumme Anteile zugeteilt werden, sodass sehr feingliedrige Vergütungsmodelle umgesetzt werden können. Dem Mitarbeiter können zum Beispiel jeden Monat 0,08 virtuelle Anteile zugeteilt werden.

Natürlich Sind virtuelle Anteile kein Allheilmittel. Wie der Name schon sagt, sind die Anteile virtuell. Der Mitarbeiter bekommt in dieser wilden Zeit die Vergütung nicht gleich ausbezahlt, sondern nur wenn und falls später ein Exit stattfindet oder ein Gewinn ausgeschüttet wird. Virtuelle Beteiligungen sind daher als Ergänzung zu dem (ggf. derzeit reduzierten) Gehalt zu sehen. Sie sind aber durchaus ein probates Mittel, dem Mitarbeiter eine flexible Tätigkeitsvergütung anzubieten, diezugleich die Liquiditätsreserven der Gesellschaft schont.

Vorteile von virtuellen Anteilen zusammengefasst:

  • kein Liquiditätsabfluss bei der Gesellschaft
  • unkomplizierte und schnelle Umsetzung
  • kein Notar erforderlich
  • sehr flexibler Ausgestaltung der Zuteilung von virtuellen Anteilen
  • monatlicher Gewährung von virtuellen Anteilen möglich
  • Zuteilung von „krummen“ Anteilen möglich
  • keine Versteuerung bei der Zuteilung
  • die virtuell Beteiligten haben kein Stimmrecht
  • Cap-Table bleibt „sauber“

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Über den Autor

Dr. Conrad Grau Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Dr. Conrad Grau Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

Fax: 040 / 300 39 86 – 66

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