Bekämpfung der Steuerhinterziehung: NRW erwirbt Datensatz zu Offshore-Steueroasen
Das Landesamt für die Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) hat von einem Hinweisgeber einen Datenträger gekauft, der Informationen über Kunden von Dienstleistungsunternehmen mit Niederlassungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Cayman Islands, Hongkong, Mauritius, Panama, Singapur und Zypern enthält.
Laut dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (FinMin NRW) bieten diese Dienstleistungsunternehmen ihren Kunden an, in Niedrigsteuergebieten Offshore-Gesellschaften zu gründen. Diese Firmen werden gezielt dazu verwendet, Gelder vor den deutschen Steuerbehörden zu verbergen – sei es zur Steuerhinterziehung oder zur Verschleierung von mit Straftaten erlangtem Vermögen. Oft werden dabei Stroh-Geschäftsführer oder -Gesellschafter eingesetzt, um die wahren Eigentümerstrukturen vor den Finanzbehörden zu verbergen.
Dem LBF NRW liegt mittlerweile mehr als ein Terabyte an Daten zu den Offshore-Gesellschaften sowie zu den dahinterstehenden wirtschaftlich berechtigten Personen vor. Diese Informationen betreffen nicht nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern. Das LBF NRW hat die Daten bereits geprüft und schätzt sie als äußerst wertvoll ein, um groß angelegte Steuerhinterziehung aufzudecken.
„Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen hat bereits umfangreiche Erfahrung in der Auswertung von Daten zu Offshore-Gesellschaften. In den letzten Monaten gab es bereits Durchsuchungen auf Grundlage ähnlicher Datenpakete“, erklärt Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk. „Nun liegt uns ein weiteres Datenpaket vor, das wertvolle Hinweise auf die Methoden der Vermögensverschiebung in Offshore-Steueroasen liefern könnte. Unser IT-Kompetenzzentrum bereitet diese Informationen aktuell auf und wird sie den zuständigen Behörden in anderen Bundesländern sowie unseren internationalen Partnern zur Verfügung stellen. So arbeiten wir gezielt zusammen, um Steuerhinterzieher zu stoppen und ein enges Netz an Kontrollen zu schaffen, durch das niemand mehr entkommen kann.“
Das Finanzministerium NRW hat die Bundesregierung sowie die anderen Bundesländer über den Erwerb der Daten informiert. Derzeit gibt es jedoch noch keine konkreten Angaben zu der Höhe der in Offshore-Gesellschaften investierten Gelder.
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht und unsere Steuerberater stehen Ihnen für weiter Auskünfte und der Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige zur Verfügung: Nehmen Sie hier gerne unverbindlich Kontakt auf.
