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"Unternehmenskauf und -verkauf: Strukturiert und konstruktiv zum Ziel."

Unternehmenskauf & Unternehmensverkauf

Unternehmenskäufe und -verkäufe sind eine große Herausforderung für den oder die Unternehmer und die einbezogenen Berater. Meist ist es langfristiger, andauernder Prozess, der frühzeitig in Gang gesetzt werden sollte. Eine rechtliche Absicherung ist dabei sowohl aus gesellschaftsrechtlicher als auch aus steuerlicher und teilweise auch aus erbrechtlicher Sicht unerlässlich. Wir betreuen im nationalen und internationalen Umfeld umfassend sowohl Unternehmenskäufe als auch -verkäufe in allen rechtlichen Belangen und verfügen dafür über ein hoch spezialisiertes Team aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht.

Verkauf aus Altersgründen – steuerliche Möglichkeiten

Der Verkauf wegen Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit – meist aus Altersgründen – soll in der Regel auch der Altersversorgung dienen. Weil das Unternehmen häufig auch das eigene Lebenswerk repräsentiert, ist es neben dem Erzielen eines angemessenen Kaufpreises ebenso wichtig, den Erlös vor einem allzu tiefen Eingriff des Staates in Gestalt der darauf anfallenden Steuern zu bewahren. Der Gesetzgeber hat dies nicht verkannt und Möglichkeiten geschaffen, die Steuerlast auf Betriebsveräußerungen zu senken.

So kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, der Steuersatz auf einen Veräußerungsgewinn herabgesetzt werden, allerdings nur einmal im Leben. Als weitere Möglichkeit kommt auch eine Minderung der Steuerprogression bei sogenannten außerordentlichen Einkünften in Betracht, zu denen auch der Veräußerungserlös eines Unternehmensverkaufs gehört. Im optimalen Fall kann bei einer entsprechenden Gestaltung der Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 8.652 € bis zu 30mal genutzt werden. Das mag vielleicht eher die Ausnahme bleiben, aber es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Besteuerung des Veräußerungsgewinns entscheidend zu mindern.

Weitergabe innerhalb der Familie?

Neben einer Veräußerung sollte immer auch die Möglichkeit einer Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie in Betracht gezogen werden. Die finanzielle Absicherung des ausscheidenden Unternehmers kann dabei zum Beispiel durch Leibrenten oder einen Nießbrauch sichergestellt werden. Auch die Wünsche des Unternehmens und die Sicherung des Unternehmens können dabei durch entsprechende Vereinbarungen umfänglich berücksichtigt werden.

Verkauf an Dritte

Gerade bei größeren Unternehmen ist es erforderlich, den Kaufvertrag für alle Parteien rechtssicher auszugestalten. Erfahrungsgemäß ist dies ein fortlaufender Prozess, der neben dem rechtlichen Knowhow auch viel Praxis- und Verhandlungserfahrung erfordert. Dies gilt insbesondere auch für eine mögliche Nachhaftung des veräußernden Unternehmers.

Beim Unternehmenskauf stellt sich für den erwerbenden (und vielleicht erst werdenden) Unternehmer die Frage nach dem angemessenen Preis. Dieser wird regelmäßig aus einer Vielzahl von Faktoren ermittelt. Dies sind unter anderem Rechtsform, Größe des Unternehmens, Vermögenswerte, Mitarbeiteranzahl, Standort, Vorjahresergebnisse, laufendes Ergebnis, Marktentwicklung und -prognosen, Risikopotenzial und einiges mehr.

Die Risiken und Chancen eines Unternehmenskaufs werden üblicherweise im Rahmen einer sogenannten Due Diligence im Vorwege durch den Käufer oder dessen Berater geprüft. Dies ist ein Prozess, der Sorgfalt, Erfahrung und Fingerspitzengefühl erfordert, da aufgrund der grundsätzlich gegensätzlichen Interessen kein vollständiger Informationsaustausch erwartet werden kann.

Des Weiteren ist im Laufen des Erwerbsprozesses zu klären, wie das Unternehmen fortgeführt werden soll. Geplante Änderungen sind auf deren Auswirkungen hin zu prüfen. So ist beispielsweise eine Änderung der Rechtsform sorgfältig hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu planen und durchzuführen.

Entscheidend für beide Seiten ist letztendlich neben den vereinbarten Preiskonditionen der Kaufvertrag, denn dieser regelt auch alle weiteren Vereinbarungen, wie Haftungsregelungen, Nutzungs- und Markenrechte, Übernahmevereinbarungen und so weiter.


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