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"Von der Erstberatung bis hin zur Umsetzung -
wir stehen Ihnen sowohl bei Wohnsitz-,
Vermögens- und auch Unternehmensverlagerungen zur Seite."

Auslandsverlagerung von Wohnsitz / Unternehmen

Auslandsverlagerung von Wohnsitz, Unternehmen, Vermögen: Von der Erstberatung bis hin zur Umsetzung und anschließenden laufenden Beratung stehen wir Ihnen sowohl bei Wohnsitz-, Vermögens- und auch Unternehmensverlagerungen in das europäische und nichteuropäische Ausland mit unseren auch im internationalen Umfeld hoch spezialisierten Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern jederzeit gerne zur Seite.

Gerade der vermögenden älteren Generation kommt häufig der Gedanke, wo der Lebensabend verbracht werden soll. Aber auch jüngeren erfolgreichen Unternehmern und Wohlhabenden drängt sich zunehmend die Frage auf, ob Wohnsitz oder Unternehmen ins Ausland verlegt werden sollten. Dies ist unter anderem dem Globalisierungsprozess und den modernen Kommunikations- und Reisemöglichkeiten, aber auch dem zum Teil gravierenden Steuerzugriff des Staates geschuldet.

Gewissenhafte Vorbereitung ist das A und O

Vor allem wenn auch steuerliche Gründe die Überlegungen für einen Wohnsitz- oder Unternehmenswechsel ins Ausland maßgeblich sind, sollten die steuerlichen Folgen dieses Vorhabens im Vorfeld abschließend rechtlich abgesichert werden, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben.

Der Fiskus hat mit dem Außensteuergesetz (AStG) Regelungen zur Erweiterung der Steuerpflicht in den oben genannten Fällen getroffen – die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Einer „Steuerflucht“ sollen dabei insbesondere die Vorschriften zum Wegzug in niedrig besteuerte Gebiete vorbeugen. Darüber hinaus kann ein Wegzug in vielen Fällen steuerlich zu einer Aufdeckung von stillen Reserven führen, die im Unternehmen gebunden sind. Dies führt mitunter zu einer Steuerlast, die das gesamte Vorhaben bedrohen kann, da der Besteuerung dann regelmäßig keine unmittelbar zusammenhängenden liquiden Mittel gegenüberstehen.

Nach einem Wegzug in das Ausland kann es zudem auch noch zu einer Besteuerung von Schenkungen oder Erbschaften kommen – selbst wenn der Erblasser / Schenker und Erben / Beschenkte im Ausland ansässig sind.

Auch und gerade bei Unternehmensexpansionen im Ausland bedarf es neben einer wirtschaftlichen Analyse zudem einer gründlichen steuerstrategischen Ausrichtung, denn dabei können umfangreiche Steuer- und Aufzeichnungspflichten im Inland begründet werden.

Unser Team analysiert und bewertet alle steuerlichen Auswirkungen gewissenhaft für Sie, so dass Sie sicher entscheiden und planen können.


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