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"Familiengesellschaft & Familienpool:
Neben steuerlichen Aspekten steht zumeist die Erhaltung,
Sicherung und Erweiterung des Vermögens im Fokus."

Familiengesellschaft & Familienpool

In fast jeder (Unternehmer-) Familie kommt früher oder später der Gedanke der Nachfolge auf und vielleicht auch die Frage, ob und wie man die Angehörigen am Unternehmen beteiligt – meistens die Kinder oder Enkelkinder. Wir begleiten und betreuen Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie – für nahezu alle Unternehmensformen und -größen. Durch ein Team von Spezialisten in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht können Sie bei uns auf eine umfassende Expertise vertrauen, um gemeinsam Ihre Ziele optimal zu verwirklichen.

Im Familienverbund wird die Nachfolge meist durch eine sogenannte Familiengesellschaft realisiert. Diese kann grundsätzlich in jeder Rechtsform gegründet und ausgestaltet werden. Die am häufigsten genutzte Rechtsform für die Familiengesellschaft ist neben der GbR und der KG die GmbH & Co. KG. Letztere vereint die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung mit den Vorteilen einer Personengesellschaft und kann sowohl gewerblich als auch rein vermögensverwaltend – Verwaltung von Immobilien oder Kapitalvermögen – ausgestaltet werden.

Auch nach der Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes bestehen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmer weiterhin großzügige Verschonungsregelungen, so dass nahezu alle Unternehmer oder Unternehmen, die nicht (nur) eigenes Vermögen verwalten, grundsätzlich auch das gesamte Unternehmensvermögen steuerfrei übertragen können. Um dies zu gewährleisten, ist eine frühe, sorgfältige Planung und Umsetzung zwingend erforderlich, denn es lauern viele Fallstricke, die eine entsprechende Gestaltung unwiderruflich zunichte machen können.

Steuerliche Aspekte, sowie Erhaltung, Sicherung und Erweiterung des Vermögens im Fokus

Neben steuerlichen Aspekten steht zumeist die Erhaltung, Sicherung und Erweiterung des Vermögens im Fokus. Gerade bei der Aufnahme jüngerer Familienmitglieder empfehlen wir, die Verträge zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft mit sogenannten Sicherungsklauseln zu Gunsten der „Altgesellschafter“ zu versehen. Bei nahezu allen Gesellschaftsformen können so die Wünsche und Vorstellungen der übergebenden wie der aufnehmenden Generation umfangreich abgesichert werden.

Die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte sind dabei nicht jeweils isoliert zu betrachten, sondern umfassend und vernetzt – denn sie bedingen sich zum Teil gegenseitig.


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  1. Dr. Conrad Grau Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht
  2. Kristin Winkler Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
  3. Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht
  4. Steuerberater
  5. Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)
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