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Steuerhinterziehung bei Influencern – Finanzverwaltung prüft Datensätze

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Steuerhinterziehung bei Influencern – Finanzverwaltung prüft Datensätze

In den letzten Wochen häufen sich die Berichte darüber, dass zahlreiche Influencer in Deutschland möglicherweise Einnahmen nicht korrekt versteuern. Bundesweit haben die Finanzbehörden die Influencer-Szene verstärkt ins Visier genommen, da der Verdacht massenhafter Steuerhinterziehung besteht. Dabei geht es um erhebliche Summen: Allein in Nordrhein-Westfalen analysiert die Steuerfahndung derzeit ein Datenpaket mit rund 6000 Datensätzen zu potenziell nicht versteuerten Einnahmen, was nach Angaben der Ermittler ein steuerstrafrechtlich relevantes Volumen von etwa 300 Millionen Euro bedeutet. Zwar gilt Nordrhein-Westfalen als Vorreiter bei der Aufdeckung von Steuerdelikten im Bereich Social-Media. Jedoch haben auch andere Bundesländer wie Hamburg und Thüringen angekündigt, gezielt gegen Steuerverstöße in der Social-Media-Branche vorzugehen. In NRW konzentrieren sich die Ermittlungen ausdrücklich nicht auf kleinere Gelegenheits-Influencer, sondern auf Personen mit großer Reichweite und erheblichen Einnahmen. So sei es keine Seltenheit, dass einzelne Influencer monatlich zigtausend Euro verdienen, ohne überhaupt eine Steuernummer zu haben, was auf eine bewusste und systematische Steuerhinterziehung schließen lässt. Im Fokus der Ermittlungen stehen ausdrücklich nicht junge Menschen, die ein paar Follower gesammelt und ein paar Produkte beworben haben. Das Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW hat auch auf den sozialen Netzwerken die großen professionellen Influencer im Visier, die sehr hohe Einnahmen generieren.

Hamburg hat bereits im Jahr 2022 eine Expertengruppe zur Besteuerung von Influencern eingerichtet und seit 2024 eine Branchenprüfung (Sonderprüfung einer ganzen Branche) gestartet. Die Hamburger Finanzbehörde wertet dazu umfangreiche Datensätze von Social-Media-Plattformen und Marketing-Agenturen aus, um unversteuerte Einkünfte aufzudecken. Die Erfahrungen der Prüfer zeigen schon jetzt, dass bereits wenige Fälle zu hohen Steuerausfällen führen können, ähnlich wie zuvor in NRW beobachtet. Bis zum Abschluss der Branchenprüfung im ersten Quartal 2026 rechnet die hamburgische Finanzverwaltung mit rund 140 durchgeführten Betriebsprüfungen in der Influencer-Szene. Zudem findet ein intensiver Austausch zwischen den Bundesländern statt: Hamburg hat beispielsweise ein Nachschlagewerk zur Besteuerung von Influencern erarbeitet und den anderen Ländern zur Verfügung gestellt. Auch Thüringen hat jüngst angekündigt, professionelle Influencer mit erheblicher Reichweite verstärkt zu überprüfen. Auch hier stehen vor allem Werbe- und Produktplatzierungen auf Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube, Twitch im Fokus.

Die Palette an Einkommensquellen von Social-Media-Stars ist vielfältig. Typische Beispiele sind:

  • Werbeeinnahmen und Sponsorings: Zahlungen von Unternehmen für Produktplatzierungen oder gesponserte Posts/Videos (z.B. auf Instagram oder YouTube).
  • Provisionen aus Affiliate-Links und Rabattcodes: Honorare, die Influencer dafür erhalten, dass Follower über spezielle Links oder Codes einkaufen (Provisionserträge).
  • Plattform-Vergütungen und Abonnements: Einnahmen durch Monetarisierungsprogramme der Plattformen (z.B. YouTube-Werbeeinnahmen) sowie Abo-Zahlungen von Fans auf Plattformen wie Twitch.
  • Spenden und „Trinkgelder“: Zahlungen von Followern, etwa in Form von Donations bei Livestreams oder Trinkgeldern für exklusive Inhalte.
  • Sachleistungen („geldwerte Vorteile“): Gratisprodukte, Reisen oder Dienstleistungen, die Influencer im Gegenzug für Berichterstattung erhalten. Deren Marktwert muss grundsätzlich ebenfalls als Einkommen verbucht und versteuert werden.

Gerade Honorare aus Provisionen, Werbeeinnahmen und gesponserte Geschenke werden nach Erkenntnissen der Behörden häufig nicht ordnungsgemäß deklariert. Viele Influencer sind gewerblich tätig, das heißt ab gewissen Umsatzgrenzen fallen neben der Einkommensteuer auch Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer an.

Die Nichtangabe von Einnahmen mit dem Ziel der Steuerersparnis erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung). Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten verletzt haben, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, von Nachzahlungsbescheiden samt Hinterziehungszinsen über empfindliche Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bei schweren Fällen.

Ein wichtiger Aspekt des deutschen Steuerstrafrechts ist die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO. Dadurch kann ein Steuerpflichtiger straffrei ausgehen, wenn er von sich aus vollständig und fristgerecht alle bislang nicht deklarierten Einkünfte nacherklärt und die Steuern nachentrichtet. Allerdings ist diese Tür nur so lange geöffnet, wie die Tat noch nicht entdeckt ist oder die Entdeckung noch nicht unmittelbar droht. Eine die Selbstanzeige sperrende, drohende Entdeckung könnte insoweit schon vorliegen, wenn die Finanzverwaltung den entsprechenden Datensatz des Steuerpflichtigen überprüft. Sobald das Finanzamt eine Prüfung ankündigt oder ein Ermittlungsverfahren einleitet, kommt eine wirksame Selbstanzeige ebenfalls zu spät. Angesichts des aktuellen Engagements der Finanzbehörden drängt für betroffene Influencer die Zeit, ihre Steuerangelegenheiten zu bereinigen. Wer in der Vergangenheit Einnahmen vergessen hat, sollte sofort aktiv werden. Eine Selbstanzeige kann nur dann vor einer Strafverfolgung schützen, wenn sie rechtzeitig und vollständig abgegeben wird.

Unsere Steuerberater und Fachanwälte für das Steuerrecht beraten und unterstützen Sie gern bei der strafbefreienden Nacherklärung von Einkünften.

Über den Autor

Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)

Rechtsanwalt, Steuerberater

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

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