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"Sie möchten Klarheit? Ein interdisziplinäres
Team aus spezialisierten Rechtsanwälten,
Fachanwälten und Steuerberatern stellt sie her."

Rechtsberatung bei der Nacherklärung von Kapitaleinkünften

Nacherklärung von Kapitaleinkünften beim Finanzamt: Aufgrund der immer weiter verschärften gesetzlichen Regelungen und des bald startenden internationalen Informationsaustausch ist es ratsam, sich bei verschwiegenen Kapitalerträgen rechtzeitig dem Fiskus gegenüber zu offenbaren. Dadurch kann zum einen Straffreiheit erlangt, zum anderen aber auch der Nachlass unbelastet an die nächste Generation weitergegeben werden. Bei uns dürfen Sie eine umfassende Begleitung erwarten: vom Erstgespräch über die Beschaffung der notwendigen Unterlagen, die Korrespondenz mit allen beteiligten Stellen, Ermittlung der Kapitaleinkünfte und weiterer Einkünfte bis zur Einreichung einer Selbstanzeige und der Einstellung oder Beendigung des Verfahrens.

Trotz der medialen Aufmerksamkeit bezüglich der zahlreichen Fälle von Steuerhinterziehung prominenter Persönlichkeiten, dem Ankauf von Daten-CDs und der Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige ist davon auszugehen: Noch immer werden vor allem ausländische Konten, Depots und weiteres Vermögen, aus denen steuerpflichtige (Kapital-)Erträge erzielt werden, vor den Finanzbehörden geheim gehalten werden.

Im Inland hingegen ist es mittlerweile aufgrund der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer ungleich schwieriger, Kapitalerträge geheim zu halten. Dennoch sind auch inländische Sachverhalte denkbar und auch immer wieder gegeben, so etwa bei sogenannten Tafelpapieren oder Darlehen, die von Privatpersonen oder Unternehmen gegeben werden.

Versteckte Einkunftsquellen im Ausland

Viele ausländische Einkunftsquellen sind durch sogenannte Briefkastenfirmen oder dafür errichtete Stiftungen und Trusts in der Weise abgeschirmt, dass der tatsächlich Begünstigte nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Dafür werden in der Regel Treuhänder eingesetzt, die als Geschäftsführer oder Stiftungsorgane nach außen in Erscheinung treten, nicht aber derjenige, dem letztlich das Vermögen und die Erträge wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Insbesondere von der jetzigen Rentengeneration, die es durch das Wirtschaftswunder mitunter zu hohem Wohlstand gebracht hat, wurde ein nicht unbeträchtlicher Teil des Vermögens in das Ausland verbracht. Dies geschah wohl häufig auch auf Anraten der Vermögens- und Bankberater. Das wird durch die immer wieder bekannt werdenden Strafzahlungen großer Kreditinstitute deutlich.

Sie möchten Klarheit? Ein interdisziplinäres Team aus spezialisierten Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern stellt sie her. Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Steuerstrafrechts ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Matthias E. Grimme.


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  1. Matthias E. Grimme Fachanwalt für Steuerrecht
  2. Steuerberater
  3. Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)
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