Neues Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität: Was Sie wissen sollten
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat am 10. April 2025 ein neues digitales Hinweisgeberportal eingerichtet, das anonyme Hinweise auf mögliche Steuervergehen erleichtern und zugleich effektiver nutzbar machen soll. Ziel ist die gezieltere und effizientere Bekämpfung von Steuerkriminalität.
Bisher konnten Hinweise auf Steuerstraftaten nur postalisch, telefonisch oder per E-Mail – auch anonym – übermittelt werden. Mit dem neuen Portal wird nun ein sicherer digitaler Weg geschaffen, über das Hinweisgeber und die Steuerfahndung anonym miteinander kommunizieren können.
Wie funktioniert das neue Hinweisgeberportal?
- Hinweisgeber können über das neue System anonym Hinweise an das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste (FA ZPD) übermitteln.
- Voraussetzung ist die Einrichtung eines digitalen Postkastens, über den Rückfragen der Steuerfahndung anonym beantwortet werden können.
- Damit wird eine bessere Nachverfolgbarkeit und eine genauere Aufklärung ermöglicht, da viele Hinweise ohne Rückfragen nicht ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
- Der traditionelle Weg über Post, Telefon oder E-Mail bleibt weiterhin möglich.
Was bedeutet das für Unternehmen und Privatpersonen?
Das neue System zeigt deutlich, dass die Finanzverwaltung den Kampf gegen Steuerhinterziehung intensiviert. Für Unternehmen und auch Privatpersonen bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit, dass etwaige steuerrechtliche Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, steigt.
Insbesondere bei internen Konflikten oder durch ehemalige Mitarbeiter können sensible Informationen auf diesem Weg nun deutlich einfacher an die Behörden gelangen – und dies völlig anonym.
Unser Rat: Vorsicht und rechtzeitige Prüfung
Wir empfehlen Unternehmen und Einzelpersonen, ihre steuerrechtlichen Verhältnisse regelmäßig überprüfen zu lassen – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Einnahmenaufzeichnungen, Abrechnungssystemen oder grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen.
Sie haben Fragen oder benötigen rechtlichen Beistand?
Ob es um eine Selbstanzeige, eine interne steuerrechtliche Prüfung oder die Verteidigung im Fall eines Ermittlungsverfahrens geht – unsere Kanzlei steht Ihnen diskret und kompetent zur Seite.
Kontaktieren Sie uns gerne vertraulich, wenn Sie rechtliche Beratung oder Unterstützung im Zusammenhang mit dem neuen Hinweisgeberportal oder steuerrechtlichen Fragestellungen benötigen.