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"Von der Erst­be­ra­tung bis hin zur Um­set­zung -
wir ste­hen Ihnen so­wohl bei Wohn­sitz-,
Ver­mö­gens- und auch Un­ter­neh­mens­ver­la­ge­run­gen zur Seite."

Aus­lands­ver­la­ge­rung von Wohn­sitz / Un­ter­neh­men

Aus­lands­ver­la­ge­rung von Wohn­sitz, Un­ter­neh­men, Ver­mö­gen: Von der Erst­be­ra­tung bis hin zur Um­set­zung und an­schlie­ßen­den lau­fen­den Be­ra­tung ste­hen wir Ihnen so­wohl bei Wohn­sitz-, Ver­mö­gens- und auch Un­ter­neh­mens­ver­la­ge­run­gen in das eu­ro­päi­sche und nicht­eu­ro­päi­sche Aus­land mit un­se­ren auch im in­ter­na­tio­na­len Um­feld hoch spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­ten, Fach­an­wäl­ten und Steu­er­be­ra­tern je­der­zeit gerne zur Seite.

Ge­ra­de der ver­mö­gen­den äl­te­ren Ge­ne­ra­ti­on kommt häu­fig der Ge­dan­ke, wo der Le­bens­abend ver­bracht wer­den soll. Aber auch jün­ge­ren er­folg­rei­chen Un­ter­neh­mern und Wohl­ha­ben­den drängt sich zu­neh­mend die Frage auf, ob Wohn­sitz oder Un­ter­neh­men ins Aus­land ver­legt wer­den soll­ten. Dies ist unter an­de­rem dem Glo­ba­li­sie­rungs­pro­zess und den mo­der­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Rei­se­mög­lich­kei­ten, aber auch dem zum Teil gra­vie­ren­den Steu­er­zu­griff des Staa­tes ge­schul­det.

Ge­wis­sen­haf­te Vor­be­rei­tung ist das A und O

Vor allem wenn auch steu­er­li­che Grün­de die Über­le­gun­gen für einen Wohn­sitz- oder Un­ter­neh­mens­wech­sel ins Aus­land maß­geb­lich sind, soll­ten die steu­er­li­chen Fol­gen die­ses Vor­ha­bens im Vor­feld ab­schlie­ßend recht­lich ab­ge­si­chert wer­den, um im Nach­hin­ein keine bösen Über­ra­schun­gen zu er­le­ben.

Der Fis­kus hat mit dem Au­ßen­steu­er­ge­setz (AStG) Re­ge­lun­gen zur Er­wei­te­rung der Steu­er­pflicht in den oben ge­nann­ten Fäl­len ge­trof­fen – die so­ge­nann­te Weg­zugs­be­steue­rung. Einer „Steu­er­flucht“ sol­len dabei ins­be­son­de­re die Vor­schrif­ten zum Weg­zug in nied­rig be­steu­er­te Ge­bie­te vor­beu­gen. Dar­über hin­aus kann ein Weg­zug in vie­len Fäl­len steu­er­lich zu einer Auf­de­ckung von stil­len Re­ser­ven füh­ren, die im Un­ter­neh­men ge­bun­den sind. Dies führt mit­un­ter zu einer Steu­er­last, die das ge­sam­te Vor­ha­ben be­dro­hen kann, da der Be­steue­rung dann re­gel­mä­ßig keine un­mit­tel­bar zu­sam­men­hän­gen­den li­qui­den Mit­tel ge­gen­über­ste­hen.

Nach einem Weg­zug in das Aus­land kann es zudem auch noch zu einer Be­steue­rung von Schen­kun­gen oder Erb­schaf­ten kom­men – selbst wenn der Erb­las­ser / Schen­ker und Erben / Be­schenk­te im Aus­land an­säs­sig sind.

Auch und ge­ra­de bei Un­ter­neh­mens­ex­pan­sio­nen im Aus­land be­darf es neben einer wirt­schaft­li­chen Ana­ly­se zudem einer gründ­li­chen steu­er­stra­te­gi­schen Aus­rich­tung, denn dabei kön­nen um­fang­rei­che Steu­er- und Auf­zeich­nungs­pflich­ten im In­land be­grün­det wer­den.

Unser Team ana­ly­siert und be­wer­tet alle steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen ge­wis­sen­haft für Sie, so dass Sie si­cher ent­schei­den und pla­nen kön­nen.


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  1. Dr. Conrad Grau Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht
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