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"Nach­las­sab­wick­lung – Wir hel­fen Ihnen dabei das zu re­geln, was Ihnen auf­grund von Emo­tio­nen und / oder auf­grund der ört­li­chen Dis­tanz schwer fällt."

Nach­las­sab­wick­lung – Rechts­be­ra­tung, Be­glei­tung und Über­nah­me

Erbrecht und Erben muss nicht immer mit Streit ver­bun­den sein. Aber oft­mals ist Erben trotz­dem kom­plex und die damit ein­her­ge­hen­den Auf­ga­ben fal­len in eine Zeit, in der man sich um Or­ga­ni­sa­to­ri­sches gar keine Ge­dan­ken ma­chen möch­te. Schon die „nor­ma­le“ Ab­wick­lung kann einem dann zur Last fal­len. Hier ste­hen wir Ihnen zur Seite und über­neh­men die Or­ga­ni­sa­ti­on, so­weit Sie es wün­schen, und hel­fen Ihnen, die rich­ti­gen An­sprech­part­ner zu fin­den.

Dies ist auch für Erben hilf­reich, die wei­ter weg woh­nen oder im Aus­land leben. Wir ken­nen uns hier aus. Durch die Viel­zahl von Erb­fäl­len, die wir be­reits be­glei­tet haben, ver­fü­gen wir über das nö­ti­ge Know-how und ein brei­tes Netz­werk von Dienst­leis­tern, die bei der Ab­wick­lung eines Erb­falls wich­tig sein kön­nen (vom Ent­rüm­pler, Maler über den Auk­tio­na­tor oder Mak­ler). Wir küm­mern uns gern.

Auch als Tes­ta­ments­voll­stre­cker, als Nach­lass­ver­wal­ter oder Nach­lass­pfle­ger ste­hen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.​Wir sind mit den Pro­ble­men der Nach­las­sab­wick­lung und Nach­lass­ver­wal­tung bes­tens ver­traut – da wir oft selbst von Erb­las­sern mit der Ab­wick­lung von Nach­läs­sen als Tes­ta­ments­voll­stre­cker be­traut und vom Ge­richt als Nach­lass­pfle­ger und Nach­lass­ver­wal­ter ein­ge­setzt wer­den. Spre­chen Sie uns an, wir hel­fen Ihnen.

Un­se­re Leis­tun­gen bei der Nach­las­sab­wick­lung:

  • Begleitung bei der Nachlassabwicklung, Übernahme der Abwicklung von Nachlassfällen
  • Beratung und Begleitung im Erbscheinverfahren
  • Erstellen der nötigen Steuererklärungen für das Finanzamt
  • Beratung von Nachlasspflegern
  • Übernahme von Nachlasspflegschaften – durch Gericht bestellt
  • Beratung von Nachlassverwaltern
  • Übernahme von Nachlassverwaltungen – durch Gericht bestellt
  • Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen – von Erblassern eingesetzt, durch Gericht bestellt


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  1. Kristin Winkler Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
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