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"Pflicht­teil: Ein kom­ple­xer The­men­be­reich auf bei­den Sei­ten."

Pflicht­teil – Rechts­be­ra­tung, Ge­stal­tung, Re­du­zie­rung und Durch­set­zung

Der „Pflicht­teil“ ist der Teil eines Erbes, der den Erben auf­grund von Fa­mi­li­en­zu­ge­hö­rig­keit ge­setz­mä­ßig zu­steht. Die Ein­for­de­rung des Pflicht­teils oder des­sen Ab­wehr ist recht­lich kom­plex und daher ein be­son­de­rer Schwer­punkt für jeden An­walt, der sich auf Erbrecht spe­zia­li­siert hat. Wir hel­fen Ihnen dabei, Ihren Pflicht­teil gel­tend zu ma­chen oder Pflicht­teils­an­sprü­che von an­de­ren ab­zu­weh­ren.

Be­reits bei der Tes­ta­ments­ge­stal­tung muss be­ach­tet wer­den, wer einen Pflicht­teil ver­lan­gen kann und wie mit den Pflicht­teils­an­sprü­chen und des­sen Aus­wir­kun­gen um­zu­ge­hen ist. Durch recht­zei­ti­ge Pla­nung las­sen sich Pflicht­teils­an­sprü­che re­du­zie­ren. Al­ler­dings birgt die bloße Aus­höh­lung des Nach­las­ses ohne Be­ra­tung die Ge­fahr, dass Pflicht­teil­s­er­gän­zungs­an­sprü­che ent­ste­hen.

Nach dem Erb­fall muss ein Erbe wis­sen, wie er rich­tig Aus­kunft er­teilt und wie viel er als Pflicht­teil zu zah­len hat, damit er letzt­lich nicht zu viel be­zahlt.

Ein Pflicht­teils­be­rech­tig­ter braucht eben­falls Hilfe durch einen kom­pe­ten­ten Rechts­an­walt, um sei­nen Pflicht­teil gel­tend zu ma­chen und dabei den Pflicht­teil rich­tig und voll­stän­dig zu er­mit­teln, zu be­rech­nen und durch­zu­set­zen. Wer seine Rech­te kennt, kann in der Regel lang­wie­ri­ge und teure Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­hin­dern und ver­schenkt kein Geld.

Un­se­re Leis­tun­gen zum Pflicht­teil:

  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Wertermittlungsansprüchen von Pflichtteilsberechtigten
  • Gestaltung von testamentarischen Enterbungen
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Prüfung und Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen und Erbverzichtsverträgen
  • Beratung hinsichtlich erbschaftsteuerreduzierender Pflichtteilsgeltendmachung


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  1. Kristin Winkler Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
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