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Über die Autorin

Kristin Winkler Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht

Kristin Winkler Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht, LL.M.

Rechtsanwältin

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Steuerrecht

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

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Abfindungszahlungen an Erbprätendenten mindern die Einkommensteuerlast

Entsteht nach dem Tod einer Person ein Streit über die Erbenstellung, wird dieser nicht selten über einen Vergleich beigelegt. Im Rahmen des Vergleichs zahlt der Erbe an den Erbprätendenten eine Abfindung dafür, dass dieser im Gegenzug die Erbenstellung des Zahlenden anerkennt.

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Erforderlicher Erbschein trotz Vorliegen eines notariellen beurkundeten und eröffneten Testaments

BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 – V ZB 3 / 14 In der Beratungspraxis heißt es regelmäßig, dass der Vorteil eines notariellen Testaments ist, dass die Erben keinen Erbschein brauchen, sondern nach Eröffnung mit dem notariellen Testament nebst Eröffnungsprotokoll sofort agieren können und damit vor allem auch das Grundbuch berichtigen können.

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Widerruf der Willenserklärung einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung

Widerruf einer früheren rechtsgeschäftlichen Erklärung des Erblassers: Wenn ein Erblasser testamentarisch umfassend über sein Vermögen verfügt, kann hierin ein Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung liegen, sofern sich der Erblasser von dieser früheren Erklärung jederzeit einseitig lösen kann.

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