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Dr. Conrad Grau Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Dr. Conrad Grau Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt

Tel.: 040 / 300 39 86 - 0

Fax: 040 / 300 39 86 – 66

Nichts für die leichte Schulter: Gesellschafterbeschlüsse in einer GmbH, UG oder GmbH & Co KG

Gesellschafterbeschlüsse mögen formalistisch erscheinen und werden häufig nicht oder nicht richtig eingeholt. Doch vor dem Hintergrund potentieller Haftungsgefahren entscheidet das Vorhandensein von gültigen Gesellschafterbeschlüssen oft über Wohl und Wehe von Geschäftsführern. Hier ein Überblick darüber, was es dabei zu beachten gilt und warum.

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Datenraum anlegen – unerlässlich für die Due Diligence

Steht eine Finanzierungsrunde oder ein Verkauf des Unternehmens an, verlangen die Investoren – im Rahmen der Due Diligence – eine strukturierte Darstellung der wesentlichen Dokumente und Informationen in einem so genannten Datenraum. Für die Gesellschaft bietet der Datenraum die Chance, sich als gut aufgestelltes und sortiertes Unternehmen darzustellen. Wenn die angefragten Dokumente schnell und vollständig verfügbar sind, wird der Datenraum zum Aushängeschild des Unternehmens. Doch die Vorbereitung eines Datenraums ist aufwändig und wird immer wieder unterschätzt. Hier erfahren Sie, wie man am besten vorgeht – mit einer Datenraum-Ordnerstruktur zum kostenlosen Download.

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Wofür hafte ich als Geschäftsführer? Ein Überblick

Geschäftsführer sein – das ist eine gesellschaftlich angesehene und begehrte Stellung. Doch ein Preis dafür sind zahlreiche Pflichten, die bei mangelnder Kenntnis oder Erfüllung gefährlich werden könnten, vor allem in Krisen und im Konfliktfall, wo informelle Absprachen plötzlich nichts mehr zählen. Hier erfahren Sie, welche Gefahren im Haftungsdschungel drohen und wie Sie sie erfolgreich abwenden.

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Das Versprechen von GmbH-Anteilen – notarielle Beurkundung erforderlich?

Mythos notarielle Beurkundung? Das Versprechen von Anteilen an einer GmbH/UG ist notariell zu beurkunden – sonst die die Anteilsgewährung nichtig. Stimmt das? Nein! Es kommt – wie sollte es auch anders sein – darauf an. Und zwar auf die Art der Anteilsgewährung und auf die genaue Formulierung.

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