Datenflut nach automatischem Informationsaustausch (AIA)
Datenflut nach automatischem Informationsaustausch (AIA)
Blog über aktuelle Themen und Rechtsfragen zu Erbrecht, Steuerrecht, Unternehmensrecht und International Desk.
Hier informieren wir Sie über aktuelle Urteile, interessante Fallbeispiele und Gesetzesänderungen speziell rund um das Thema Steuern und Steuerrecht.
Datenflut nach automatischem Informationsaustausch (AIA)
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Was gehört zum „Hausrat“ im Sinne der sachlichen Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 a) ErbStG?
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf über den Austausch länderbezogener Daten mit bestimmten Staaten und Hoheitsgebieten aktuell veröffentlicht.
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz und Informationsaustausch über Finanzkonten Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz wurde die Abgabenordnung in einigen Punkten dahingehend novelliert…
Die Errichtung einer sog. Familienstiftung erfolgt regelmäßig, indem Vermögen vom sog. Stifter auf eine Stiftung übertragen wird, wobei die Abkömmlinge und Angehörige des Stifters satzungsgemäß mehrheitlich bezugsberechtigt sind.
Festsetzung von Hinterziehungszinsen und Schätzung von Kapitaleinkünften: Anwendung der Beweislastregeln zu Lasten des Steuerpflichtigen unzulässig – BFH, Urt. v. 12. Juli 2016, II R 42/2014 und FG Berlin Brandenburg, Urt. V. 20.04.2016 14 K 14270/15
Einbringung von Grundstücken in das Gesamthandsvermögen von Personengesellschaften kann Schenkungsteuer nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1. März 2017 – 7 V 2515/2016 – auslösen
Die Finanzverwaltung sitzt schon in den Startlöchern – Erstmalig werden ab September 2017 Besteuerungsdaten für das Jahr 2016 im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (AIA) an das Bundeszentralamt (BZSt) für Steuern weitergeleitet. Der Datenaustausch soll bis spätestens 30. September 2017 abgeschlossen sein.
In seinem jüngsten Urteil zum Pflichtteilsrecht hat der BFH entschieden, dass ein Pflichtteilsanspruch, der Teil einer Erbmasse wird, sofort der Besteuerung mit Erbschaftsteuer unterliegt, auch wenn der Anspruch nicht oder erst später geltend gemacht wird.