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Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Höchster Freibetrag gilt auch für biologische Eltern!

Tag: Schenkungsteuer

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Freibeträge: Höchster Freibetrag gilt auch für biologische Eltern!

Nach einem aktuellen Urteil des hessischen Finanzgerichts (Az. 1 K 1507/16) vom 15.12.2016 unterliegen auch Kinder von Eltern, die zwar nicht rechtlich aber biologisch verwandt sind, den günstigen Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 €.

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