Einbringung von Grundstücken in das Gesamthandsvermögen von Personengesellschaften
Einbringung von Grundstücken in das Gesamthandsvermögen von Personengesellschaften kann Schenkungsteuer nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1. März 2017 – 7 V 2515/2016 – auslösen