Das Versprechen von GmbH-Anteilen – notarielle Beurkundung erforderlich?
Mythos notarielle Beurkundung? Das Versprechen von Anteilen an einer GmbH/UG ist notariell zu beurkunden – sonst die die Anteilsgewährung nichtig. Stimmt das? Nein! Es kommt – wie sollte es auch anders sein – darauf an. Und zwar auf die Art der Anteilsgewährung und auf die genaue Formulierung.