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"Das Versprechen von GmbH-Anteilen –
notarielle Beurkundung erforderlich?"

Tag: Anteilsgewährung durch Anteilsübertragung

Hier finden Sie Blogbeiträge zum Thema „Anteilsgewährung durch Anteilsübertragung – Gesellschaftsrecht“ im Überblick.

Das Versprechen von GmbH-Anteilen – notarielle Beurkundung erforderlich?

Mythos notarielle Beurkundung? Das Versprechen von Anteilen an einer GmbH/UG ist notariell zu beurkunden – sonst die die Anteilsgewährung nichtig. Stimmt das? Nein! Es kommt – wie sollte es auch anders sein – darauf an. Und zwar auf die Art der Anteilsgewährung und auf die genaue Formulierung.

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